Rechtsprechung
BFH, 31.01.1991 - V B 155/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.10.1987 - V R 154/83
1. Vorsteuerabzug aus Rechnungen nicht von Steuerpflicht der bezogenen Leistung …
Auszug aus BFH, 31.01.1991 - V B 155/90
Abgesehen davon hat der Senat in dem Urteil vom 29. Oktober 1987 V R 154/83 (BFHE 152, 161, BStBl II 1988, 508) begründet, daß der Gesetzgeber die Zwischenvermietung von Wohnraum an einen gewerblichen Zwischenvermieter nicht durch Einfügung von Satz 2 in § 9 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 aufgrund von Art. 36 Nr. 2 und Nr. 6 des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BStBl I 1981, 1523, BStBl I 1982, 235) grundsätzlich gebilligt hat.Die von dem Kläger gegen die Rechtsprechung des Senats zur Zwischenvermietung angeführten verfassungsrechtlichen Zweifel gehen von einer der Rechtsprechung des Senats (in BFHE 152, 161, BStBl II 1988, 508) widersprechenden Beurteilung der Rechtslage aus und betreffen für die Steuerfestsetzung unerhebliche steuerpolitische Gesichtspunkte.
- BFH, 01.08.1990 - II B 36/90
Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche …
Auszug aus BFH, 31.01.1991 - V B 155/90
Soweit der Kläger meint, in dem angestrebten Revisionsverfahren seien Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung (§ 155 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) zu entscheiden, hat er sie nicht hinreichend deutlich herausgestellt (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung dieser Voraussetzungen Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987 unter II 3). - BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84
Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des …
Auszug aus BFH, 31.01.1991 - V B 155/90
Er hat, was nicht ausreicht, nur den Rechtsstoff umschrieben, der nach seiner Ansicht in dem angestrebten Revisionsverfahren geprüft werden soll (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312), und die Richtigkeit der Vorentscheidung angegriffen. - BFH, 03.02.1987 - V B 99/86
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 31.01.1991 - V B 155/90
Er hat, was nicht ausreicht, nur den Rechtsstoff umschrieben, der nach seiner Ansicht in dem angestrebten Revisionsverfahren geprüft werden soll (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312), und die Richtigkeit der Vorentscheidung angegriffen.