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   BFH, 31.01.1991 - V B 155/90   

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https://dejure.org/1991,15010
BFH, 31.01.1991 - V B 155/90 (https://dejure.org/1991,15010)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1991 - V B 155/90 (https://dejure.org/1991,15010)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - V B 155/90 (https://dejure.org/1991,15010)
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  • BFH, 29.10.1987 - V R 154/83

    1. Vorsteuerabzug aus Rechnungen nicht von Steuerpflicht der bezogenen Leistung

    Auszug aus BFH, 31.01.1991 - V B 155/90
    Abgesehen davon hat der Senat in dem Urteil vom 29. Oktober 1987 V R 154/83 (BFHE 152, 161, BStBl II 1988, 508) begründet, daß der Gesetzgeber die Zwischenvermietung von Wohnraum an einen gewerblichen Zwischenvermieter nicht durch Einfügung von Satz 2 in § 9 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 aufgrund von Art. 36 Nr. 2 und Nr. 6 des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes vom 22. Dezember 1981 (BStBl I 1981, 1523, BStBl I 1982, 235) grundsätzlich gebilligt hat.

    Die von dem Kläger gegen die Rechtsprechung des Senats zur Zwischenvermietung angeführten verfassungsrechtlichen Zweifel gehen von einer der Rechtsprechung des Senats (in BFHE 152, 161, BStBl II 1988, 508) widersprechenden Beurteilung der Rechtslage aus und betreffen für die Steuerfestsetzung unerhebliche steuerpolitische Gesichtspunkte.

  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 31.01.1991 - V B 155/90
    Soweit der Kläger meint, in dem angestrebten Revisionsverfahren seien Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung (§ 155 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) zu entscheiden, hat er sie nicht hinreichend deutlich herausgestellt (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung dieser Voraussetzungen Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987 unter II 3).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus BFH, 31.01.1991 - V B 155/90
    Er hat, was nicht ausreicht, nur den Rechtsstoff umschrieben, der nach seiner Ansicht in dem angestrebten Revisionsverfahren geprüft werden soll (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312), und die Richtigkeit der Vorentscheidung angegriffen.
  • BFH, 03.02.1987 - V B 99/86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 31.01.1991 - V B 155/90
    Er hat, was nicht ausreicht, nur den Rechtsstoff umschrieben, der nach seiner Ansicht in dem angestrebten Revisionsverfahren geprüft werden soll (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312), und die Richtigkeit der Vorentscheidung angegriffen.
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